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OLG Hamm, 16.11.2023 - 4 U 107/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettberwerbsrechtliche Verfügung auf Unterlassung von Äußerungen zu Produkten und Wirkstoffen von Desinfektionsmitteln im Rahmen geschäftlicher Handlungen zu Wettbewerbszwecken
Verfahrensgang
- LG Bochum, 22.03.2023 - 13 O 14/23
- OLG Hamm, 16.11.2023 - 4 U 107/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17
Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2023 - 4 U 107/23
Dass es sich bei der verfahrensgegenständlichen Werbeaussage, die ersichtlich dazu dienen soll, die von der Verfügungsbeklagten vertriebenen Produkte durch den Hinweis auf die mangelnde Verkehrsfähigkeit von Konkurrenzprodukten, die Wasserstoffperoxid und/oder Biguanidin enthalten, besonders herauszustellen, nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern der Sache nach um die Äußerung einer Rechtsauffassung handelt, steht ihrer Einordnung als irreführende geschäftliche Handlung nicht von vornherein entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.2017 - I ZR 113/16 - [Reisewerte], juris; BGH, Urteil vom 25.04.2019 - I ZR 93/17 - [Prämiensparverträge], juris).Irreführend sind rechtliche Ausführungen dann, wenn ein Unternehmer eine eindeutige Rechtslage behauptet, die tatsächlich nicht besteht, sofern der angesprochene Kunde die Aussage nicht als Äußerung einer Rechtsansicht, sondern als Feststellung versteht (BGH, Urteil vom 25.04.2019 - I ZR 93/17 - [Prämiensparverträge], juris, Rdnr. 32 m.w.N.).
- BGH, 04.05.2017 - I ZR 113/16
Beginn der Verjährung eines Anspruchs auf Einlösung eines Reisewertguthabens - …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2023 - 4 U 107/23
Dass es sich bei der verfahrensgegenständlichen Werbeaussage, die ersichtlich dazu dienen soll, die von der Verfügungsbeklagten vertriebenen Produkte durch den Hinweis auf die mangelnde Verkehrsfähigkeit von Konkurrenzprodukten, die Wasserstoffperoxid und/oder Biguanidin enthalten, besonders herauszustellen, nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern der Sache nach um die Äußerung einer Rechtsauffassung handelt, steht ihrer Einordnung als irreführende geschäftliche Handlung nicht von vornherein entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.2017 - I ZR 113/16 - [Reisewerte], juris; BGH, Urteil vom 25.04.2019 - I ZR 93/17 - [Prämiensparverträge], juris). - VG Minden, 15.03.2022 - 7 K 3145/20
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2023 - 4 U 107/23
Im Gegenteil: Das Verwaltungsgericht Minden hat noch in einer aktuellen Entscheidung aus dem Jahr 2022 (VG Minden, Urteil vom 15.03.2022 - 7 K 3145/20 -, juris, Rdnr. 44) ausdrücklich ausgeführt, "die zahnärztliche Behandlungseinheit einschließlich des innen befindlichen Betriebswassers " seien " unzweifelhaft Medizinprodukte", und damit eine Rechtsauffassung vertreten, die der Rechtsauffassung der Verfügungsbeklagten im Ergebnis diametral entgegensteht.